Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für zukünftige gleichartige Geschäfte zwischen uns und dem Besteller.
Unsere Preislisten sind hinsichtlich Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Besteller erklärt mit der Bestellung, verbindlich die in der Bestellung angegebenen Produkte erwerben zu wollen. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Lieferung gemäß § 6 (siehe unten) ausgeführt wird. Der Besteller ist verpflichtet, Nachweise darüber zu erbringen, dass er berechtigt ist, die bestellten Produkte zu beziehen.
1. Für unsere Lieferungen gelten unsere Preise zum Zeitpunkt des Auftragseingangs. Wir berechnen grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 50,00 netto; ab diesem Wert versenden wir frachtfrei. Bei einem geringeren Netto-Bestellwert berechnen wir pauschal EUR 3,00 für Verpackung, Versand und Mindermengenaufschlag.
2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, in dem wir bei unserer Bank frei darüber verfügen können.
3. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; Gutschriften erfolgen vorbehaltlich des Eingangs der Geldwertbeträge mit Wertstellung des Tages, an welchem wir über den Gegenwert verfügen können. Gebühren und sonstige Kosten trägt der Besteller.
4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Besteller nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Der Besteller ist nicht befugt, seine vertraglichen Rechte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt
6. Zahlungsverzug: Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Uns bleibt die Geltendmachung eines höheren konkreten Verzugsschadens vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass uns durch den Zahlungsverzug kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
1. Die Angaben von Lieferterminen und Lieferfristen sind unverbindlich, solange sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt worden sind. Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, liegt eine rechtzeitige Lieferung vor, wenn die Bestellung an dem vereinbarten Termin bereitgestellt wird.
2. Voraussetzung für die Einhaltung etwaig vereinbarter Lieferfristen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers. Hierzu zählen insbesondere die Beibringung von erforderlichen Unterlagen (wie Genehmigungen) sowie bei Vereinbarung einer Vorauszahlung deren Eingang bei uns.
3. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung sowie andere von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse verlängern vereinbarte Liefertermine/Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Das gleiche gilt, sofern die vorstehend genannten Leistungshindernisse bei Vorlieferanten von uns eintreten.
4. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
1. Gerät der Besteller mit der Annahme oder durch das Unterlassen von Mitwirkungshandlungen in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren in dem Zeitpunkt des Ver-
zugs auf den Besteller über. Wir sind berechtigt, einen dadurch entstehen-
den Schaden zuzüglich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
2. Verlangen wir Schadensersatz, so können wir ohne einzelnen Schadensnachweis auch pauschal die Bezahlung des Bestellpreises verlangen, da die zurückgelieferten Arzneimittel vernichtet werden müssen.
1. Lieferung erfolgt ab Werk Baden-Baden.
2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
3. Ist abweichend von Nummer 1 der Transport an den Besteller vereinbart, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
1. Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, sofern diese auf nachlässiger Behandlung der gelieferten Arzneimittel beruhen und/oder nicht unverzüglich gemäß § 377 HGB angezeigt wurden.
2. Transportschäden oder Mengenabweichungen werden von uns nur anerkannt, wenn der Besteller dies auf dem Auslieferungsbeleg schriftlich festhält und uns dies sofort mitteilt.
3. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Produkte, sofern die Lieferung mangelhafter Produkte keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.
4. Wir haften nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nach dem Arzneimittelgesetz sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. In diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den gezogenen und von dem Besteller anerkannten Saldo (Kontokorrent-Vorbehalt).
2. Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich und hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Wasser in branchenüblichem Umfang, aber mindestens in Höhe des Einkaufswertes auf eigene Kosten zu versichern. Der Besteller tritt bereits jetzt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der vorgenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschl. Scheckforderungen Baden-Baden.
3. Maßgeblich für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Falls einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollten oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt das Gesetz.
5. SEPA-Lastschriften werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgeführt.
6. Personenbezogene Daten von z. B. Ansprechpartnern des Bestellers, die von uns erfasst werden, werden ausschließlich für die Vertragsabwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erhoben und verwendet.
Stand: November 2020