Heel-Arzneimittel als freiwillige Satzungsleistung der Krankenkassen

Wussten Sie schon? Die Kosten für die natürlichen Arzneimittel von Heel werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen als freiwillige Kassenleistung erstattet.

Was steckt dahinter?

Seit der Gesundheitsreform 2012 können die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Selbstmedikation ganz oder teilweise übernehmen. So ist die Verordnung auf dem privaten oder grünen Rezept in vielen Fällen nicht nur für den Arzt, sondern auch für Sie als Patient kostenneutral.

Wie funktioniert es?

Verordnet der Arzt rezeptfreie Heel-Medikamente mit Apothekenpflicht – wie etwa Neurexan® oder Gripp-Heel® – auf dem Privatrezept oder auf dem grünen Rezept, sind die Kosten beim Arzneimittelkauf zwar zunächst selbst zu bezahlen. Jedoch kann man das eingelöste Rezept zusammen mit der Apothekenrechnung bei der Krankenkasse einreichen und bekommt – je nach Satzung – den Betrag rückwirkend erstattet. Der Aufwand ist im Vergleich zum Nutzen gering: Man muss nicht jedes Rezept einzeln einsenden, sondern kann die Verordnungen und Rechnungen sammeln, um erst gegen Jahresende die Kassenerstattung zu beantragen. Je nach Kasse beträgt die maximale Höhe der Erstattungssumme 30 bis 500 Euro pro Jahr.

Wer erstattet wie viel?

Welche Krankenkassen welche Zusatzleistungen bieten, zeigt unsere aktuelle Übersicht.

Übersicht der Krankenkassen Satzungsleistungen

Für genauere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.